Bestimmungen für Handgepäck
Sie dürfen ein Handgepäck mit in die
Flugzeugkabine nehmen. Die Abmessungen von max. Länge 56 cm, Höhe 45
cm und Breite 25 cm (IATA-Standard) und ein Gewicht von mehr als 8 kg
sollten aber nicht überschritten werden. Aus Sicherheitsgründen sind alle
spitzen und scharfen Gegenstände, Messer und Scheren jeder Art und Größe
verboten.
Seit 6. November 2006 gelten darüber hinaus folgende
Bestimmungen: Es dürfen Flüssigkeiten in Einzelbehältnissen nur mehr
mit einem Fassungsvermögen von nicht mehr als 100 ml mitgenommen werden,
die in einem durchsichtigen, wieder verschließbaren, maximal 1 Liter
fassenden Plastikbeutel verpackt sein müssen. Der Plastikbeutel (z.B.
wieder verschließbarer Gefrierbeutel) muss komplett geschlossen sein. Zu
den Flüssigkeiten zählen Gels, Pasten, Lotionen, Mischungen von
Flüssigkeiten und Feststoffen sowie der Inhalt von Druckbehältern, wie
z.B. Zahnpasta, Haargel, Getränke, Suppen, Sirup, Parfum, Rasierschaum,
Aerosole und andere Artikel mit ähnlicher Konsistenz. Ausnahmen von der
Beschränkung sind möglich, wenn die Flüssigkeit während der Reise für
medizinische oder spezielle diätische Zwecke benötigt wird.Gleiches gilt
für Babynahrung.
Außerdem können sämtliche nach den
Fluggast-Kontrollstellen erworbenen Flüssigkeiten mitgenommen werden,
sofern der Ausgangs- oder Umsteigeflughafen sich im Gebiet der EU
befindet.
Die Sicherheitsbestimmungen auf einem Blick als Download.
Großgepäck
Lückenlose Sicherheit braucht lückenlose Kontrolle. Seit 1.1.2003 ist
eine neue EU-Verordnung in Kraft, deren Aufgabe die Sicherstellung einer
lückenlosen Kontrolle des aufgegebenen Reisegepäcks darstellt. Ausnahmslos
jedes Gepäckstück wird nun vor dem Verladen in das Flugzeug geröntgt.
Bitte sorgen Sie unbedingt dafür, rechtzeitig am Schalter Ihrer
Fluggesellschaft einzutreffen und planen Sie ausreichend Zeit für den
Check-in ein. Check-in-Schluss: 30 Minuten (Ausnahme bei Ryanair: 40
Minuten) vor Abflug. Bitte denken Sie daran, dass folgende Gegenstände
generell nicht mitgeführt werden dürfen: Waffe, Explosivstoffe, flüssige,
komprimierte oder giftige Gase, entflammbare Flüssigkeiten,
selbstentzündliche oder leicht entzündbare Feststoffe, Streichhölzer
Haustiere müssen schon bei der Buchung angemeldet werden. Ein
Tiertransport wird im Frachtraum oder als „pet in cabine“ durchgeführt.
„pet in cabine“: Kleinere Tiere können in der Kabine mitgenommen werden.
Sorgen Sie für eine adäquate Transportbox, die den Maßen eines
Handgepäckes entsprechen sollte (8 kg, 56x45x25) und achten Sie auf eine
ausreichende Versorgung Ihres Tieres mit Wasser und Futter.
Auch Räder sollten schon im Reisebüro angemeldet werden, vor allem wenn
es sich um Charter-Flüge handelt. Der Drahtesel kann direkt beim Check-In
abgegeben werden und wird dann vom Personal
verfrachtet.
Schließfächer befinden sich gegenüber dem Terminal am
Linienparkplatz.
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