|
Montag 21. Mai |
12:31 |
20,9°C
|
Unbegleitete Kinder:Bitte melden Sie Kinder, die ohne Begleitperson reisen, bereits bei der Buchung an. Spätestens aber unmittelbar vor Antritt der Reise. Angaben über Zielflughafen und genaue Informationen über Name und Adresse der Person, die das Kind am Zielflughafen abholen wird, werden in einem Formular festgehalten. Von der Sicherheitskontrolle an – bis zur Übergabe an die abholende Person am Zielflughafen – wird das Kind vom Flugpersonal rund um die Uhr betreut – dies gilt auch beim Umsteigen. Dieses Service wird mit Ausnahme von Ryanair für alle Linienflüge ab Linz angeboten und gilt für Kinder zwischen 5 und 12 Jahren. Auf Wunsch der Eltern kann es auch für Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr beantragt werden. Die anfallenden Gebühren sind streckenabhängig. Passagiere mit eingeschränkter Mobilität:Vor dem FlugBitte teilen Sie bereits bei der Buchung in Ihrem Reisebüro oder bei Direktbuchung Ihrer Fluggesellschaft mit, dass Sie Unterstützung benötigen. Ihre Wünsche und Bedürfnisse werden dann gerne berücksichtigt. Bestimmungen und Besonderheiten erfahren Sie in Ihrem Reisebüro und bei Ihrer Fluglinie. Für Fragen vor Ihrem Abflug wenden Sie sich bitte an: Fluggastgebäude und zurückFür behinderte Passagiere stehen auf allen Parkplätzen des Flughafens gekennzeichnete Stellplätze zur Verfügung. Im FluggastgebäudeDer blue danube airport verfügt über Aufzüge für Ebenenwechsel inklusive Rampen. Zum Flugzeug und zurückEin Bus bringt Sie gerne zum Flugzeug und wieder zurück. Reisen mit Tieren:Haustiere müssen schon bei der Buchung angemeldet werden. Ein Tiertransport wird im Frachtraum oder als „pet in cabin“ durchgeführt. „Pet in cabin“: Katzen und Hunde können in der Kabine mitgenommen werden, allerdings nur ein Tier pro Klasse. Sorgen Sie bitte für eine adäquate Transportbox, die den Maßen eines Handgepäckes entspricht (8 kg, 56x45x25) und achten Sie bitte auf eine ausreichende Versorgung Ihres Tieres mit Wasser und Futter. Beim Einchecken muss der EU Pet-Pass vorgelegt werden, und es muss der Nachweis erbracht werden, dass das Tier den vorgeschriebenen Chip trägt. |